Innovation ist das Herzstück der Wissensökonomie
Die globale Wirtschaft wird zunehmend wissens- und forschungsintensiv. Wertschöpfung entsteht immer stärker durch Patente, Forschung und Entwicklung, Humankapital und immaterielle Vermögenswerte. Dank der Schutzrechte geistigen Eigentums fliesst nach wie vor ein bedeutender Anteil der global erwirtschafteten Einkommen in die etablierten Industrieländer. Die Innovationskraft der Unternehmen ist damit das Herzstück der Wettbewerbsfähigkeit hochentwickelter Volkswirtschaften – und entsprechend intensiv ist der Standortwettbewerb um forschende, wertschöpfungsstarke Unternehmen.
In diesem Wettbewerb zählen viele Faktoren: Fachkräfte, Innovations-Ökosystem, politische Stabilität, Marktzugang, Infrastruktur, Lebensqualität. Den Steuern kommt dabei eine besondere Rolle zu. Sie sind der einzige Standortfaktor, der unmittelbar und quantifizierbar auf die Rendite der Unternehmen wirkt. Steuern beeinflussen die Rentabilität von Investitionen, die Allokation von Funktionen innerhalb eines Konzerns, die Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten – und die Attraktivität eines Standorts für hochqualifizierte Arbeitskräfte.
Fiskalische Anreize wirken – die Zahlen belegen es
Viele Länder setzen deshalb gezielt auf fiskalische Anreize für Innovationsaktivitäten. Auch die Schweiz: Mit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) wurden 2020 Patentbox und zusätzliche F&E-Abzüge eingeführt. Wie stark diese Instrumente wirken, zeigt das Modell: Für ein Unternehmen mit durchschnittlicher Forschungsintensität sinkt die effektive Steuerbelastung im kantonalen Durchschnitt von 13.4 auf 12.2 Prozent, bei sehr hoher Forschungsintensität auf 9.1 Prozent – eine Reduktion um rund einen Viertel. Forschende Unternehmen bezahlen in der Schweiz also spürbar weniger Steuern.
Besonders gross ist die Wirkung in Kantonen mit vergleichsweise hoher ordentlicher Steuerbelastung, welche die F&E-Ermässigungen maximal gewähren – im Kanton Zürich beträgt die Entlastung für sehr forschungsintensive Unternehmen bis zu 5.4 Prozentpunkte. Eine Schweizer Besonderheit ist die Entlastungsbegrenzung: Sie stellt eine Mindestbesteuerung des Gewinns sicher und sorgt dafür, dass Innovationsförderung und finanzielle Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte im Gleichgewicht bleiben. Anreize ja – ein «race to the bottom» nein.
Der Wettbewerb um Talente: Entscheidend ist der Nettolohn
Innovative, wertschöpfungsstarke Unternehmen sind überdurchschnittlich stark darauf angewiesen, die besten Talente weltweit rekrutieren zu können. Und hier gilt eine einfache ökonomische Logik: Bei international mobilen Spitzenkräften gleichen sich die Gehälter über die Standorte hinweg an – und zwar nach Steuern. Die Löhne orientieren sich an globalen Referenzmärkten, ähnlich wie bei Spitzenfussballern à la Messi, Ronaldo oder Mbappé. Für die Unternehmen bedeutet das: Wer international konkurrenzfähig sein will, muss vergleichbare Nettoeinkommen garantieren. Die Steuer- und Abgabenbelastung entscheidet damit direkt über die Höhe der Beschäftigungskosten.
Genau hier liegt eine grosse Stärke der Schweiz. Der BAK Taxation Index für Hochqualifizierte weist für 2026 eine durchschnittliche effektive Steuer- und Abgabenbelastung von 31.6 Prozent aus – deutlich unter dem Durchschnitt der internationalen Vergleichsstandorte von rund 40 Prozent. Um einer Spitzenkraft dasselbe Nettogehalt zu garantieren, müssen Unternehmen in der Schweiz ein markant tieferes Bruttoeinkommen bezahlen als in anderen europäischen Ländern, den USA oder China. Alle 26 Kantone liegen unter dem internationalen Durchschnitt, die Spanne reicht von 21.0 bis 37.2 Prozent.
Warum die Effektivbelastung zählt – das Konzept des BTI
Standorte nur anhand nominaler Steuertarife zu vergleichen, greift zu kurz. Entscheidend ist, was von einer rentablen Investition oder einem Lohnfranken nach Steuern tatsächlich übrigbleibt. Genau hier setzt der BAK Taxation Index an: Er misst die effektive Durchschnittssteuerbelastung (EATR) und berücksichtigt dabei sämtliche relevanten Steuerarten auf allen staatlichen Ebenen, die Interaktion zwischen den Steuern sowie die wichtigsten Regeln zur Bemessungsgrundlage – etwa Abschreibungsregeln bei den Unternehmen oder die Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten bei den Hochqualifizierten. Das ist die Perspektive, die für Investoren und Unternehmen tatsächlich zählt. Ein Vergleich allein auf Basis tariflicher Steuersätze würde ein unvollständiges – und mitunter irreführendes – Bild zeichnen. Deshalb erheben wir seit 2003 gemeinsam mit dem ZEW die effektive Steuerbelastung für alle 26 Kantone und ihre wichtigsten internationalen Konkurrenzstandorte.
Das Ergebnis 2026: Die Schweizer Kantone bieten ein steuerlich attraktives Gesamtpaket. Die durchschnittliche effektive Steuerbelastung für Unternehmen liegt stabil bei 13.4 Prozent – rund 10 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt wichtiger Industrieländer. Zusammen mit der tiefen Belastung der Hochqualifizierten ergibt sich eine doppelte Attraktivität: für das Kapital und für das Humankapital. Für eine Wissensökonomie, in der beides Hand in Hand geht, ist das ein entscheidender Vorteil.
Zentralschweizer Kantone an der Spitze des interkantonalen Steuerwettbewerbs
Wie sind die einzelnen Kantone im Steuerwettbewerb positioniert? Nachfolgende Grafik verdichtet beide Dimensionen des BAK Taxation Index in einem Bild: Auf der horizontalen Achse ist die effektive Steuer- und Abgabenbelastung eines Hochqualifizierten mit einem Netto-Einkommen von 100’000 EUR abgetragen, auf der vertikalen jene der Unternehmen – einmal ordentlich (dunkelblaue Punkte) und einmal im Grenzfall maximaler Innovationsförderung, d.h. bei reiner Forschungstätigkeit (hellblaue Punkte).
Je weiter unten links ein Kanton liegt, desto attraktiver ist er für Unternehmen und Talente gleichermassen. Genau dort finden sich die Urkantone. Schwyz kombiniert mit 22.7 Prozent die tiefste Belastung für Hochqualifizierte unter den beteiligten Kantonen mit einer Unternehmensbelastung von 10.5 Prozent; Nidwalden (26.2/9.8 Prozent) und Uri (25.9/10.0 Prozent) liegen gleich daneben – flankiert von Luzern, das mit 9.7 Prozent die tiefste ordentliche Unternehmensbelastung der Projektträgerkantone aufweist.
Aufschlussreich ist die vertikale Verschiebung: Sie zeigt, wie stark die steuerliche Innovationsförderung wirkt. Im Grenzfall komprimiert sich die Spannweite der Unternehmensbelastung unter den beteiligten Kantonen auf 6.1 bis 9.9 Prozent. Kantone mit hoher ordentlicher Belastung und generösen F&E-Ermässigungen holen dabei kräftig auf: Zürich sinkt von 16.4 auf 8.2 Prozent, Solothurn von 12.9 auf 6.9 Prozent, Schaffhausen von 12.8 auf 6.9 Prozent.

Verlieren wir mit der OECD-Mindeststeuer einen wichtigen Trumpf im internationalen Standortwettbewerb?
Bleibt die grosse Frage: Macht die OECD-Mindeststeuer diesen Vorsprung zunichte? Grosse internationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen müssen seit deren Einführung in jedem Land mindestens 15 Prozent Steuern entrichten; die Schweiz erhebt hierfür eine Ergänzungssteuer. Für die Kantone ist das zweifellos eine Herausforderung – einzelne, darunter Basel-Stadt und Schaffhausen, haben ihre Gewinnsteuersätze bereits angepasst. Doch wer daraus folgert, der Steuerwettbewerb sei vorbei, unterliegt einem Trugschluss. Aus mindestens vier Gründen.
Erstens wirken die STAF-Instrumente weiter, wenn auch abgeschwächt. Wie stark ein F&E-Anreiz unter dem Mindeststeuerregime greift, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang er die Bemessungsgrundlage der Mindeststeuer beeinflusst – vollständig ausgehebelt wird er nicht. Und für die grosse Mehrheit der Unternehmen unterhalb der Umsatzschwelle gilt die Mindeststeuer ohnehin nicht: Für sie bleibt die tiefe Effektivbelastung der Schweizer Kantone vollumfänglich bestehen.
Zweitens kennt die Mindeststeuer einen substanzbasierten Carve-out: Der Substanzabzug nimmt einen Teil des Gewinns – bemessen an Lohnsumme und Sachanlagen – von der Ergänzungssteuer aus. Wo reale wirtschaftliche Substanz vorhanden ist, kann die effektive Belastung also weiterhin unter 15 Prozent liegen.
Drittens eröffnet das Anfang 2026 von der OECD eingeführte Side-by-Side-Paket (SbS) neue Handlungsspielräume. Es ermöglicht neben dem Nebeneinander unterschiedlicher Mindeststeuersysteme – insbesondere jener der OECD und der USA – neu auch (limitierte) ausgaben- und produktionsorientierte Steueranreize etwa für F&E-Aktivitäten, die mit dem Mindeststeuerregime vereinbar sind.
Viertens nutzen die Kantone die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer teilweise gezielt für standortpolitische Massnahmen – Basel-Stadt, Graubünden, Luzern, Schaffhausen und Zug haben bereits Förderprogramme für Forschung und Entwicklung lanciert.
Man kann die Überlegung noch einen Schritt weiterführen: Relativ betrachtet könnte die Schweiz im neuen Regime sogar an Boden gewinnen. Der Substanzabzug belohnt reale Aktivität – Produktionsanlagen, Labore, Konzernfunktionen, Beschäftigte. Klassische Niedrigsteuerstandorte, deren Attraktivität primär auf tiefen Tarifen bei geringer wirtschaftlicher Substanz beruhte, verlieren durch die Mindeststeuer genau diesen Trumpf. Die Schweiz hat da mehr Substanz zu bieten: hochqualifizierte Arbeitskräfte, ein erstklassiges Innovations-Ökosystem, politische Stabilität, solide Staatsfinanzen – und eben moderate effektive Steuern für Unternehmen wie für Talente. Wenn der Steuerwettbewerb künftig weniger über nominale Sätze und stärker über Substanz, Bemessungsgrundlagen und die Besteuerung natürlicher Personen ausgetragen wird, kann sich die Schweiz im Wettbewerb besser behaupten als Standorte, deren Attraktivität einseitig auf niedrige nominale Sätze beruhte.
Der Geist von 1291 als Standortvorteil
Der Rütlischwur war im Kern ein Bekenntnis zu Eigenständigkeit und dezentraler Ordnung. Genau diese institutionelle Architektur – Föderalismus, interkantonaler Steuerwettbewerb, Schuldenbremsen – ist bis heute die Grundlage der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz: tiefe effektive Steuern bei gleichzeitig soliden Finanzhaushalten. Dezentral organisierte Gemeinwesen, die im Wettbewerb stehen, haben einen eingebauten Anreiz, haushälterisch mit den Mitteln ihrer Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Dass ausgerechnet die Urkantone im BAK Taxation Index 2026 an der Spitze stehen, ist ökonomisch folgerichtig: Kleinere Kantone, die ein weniger teures Gemeinwesen finanzieren müssen als Kantone mit grossen urbanen Lasten, können sich im Schweizer Föderalismus mit einem attraktiven steuerlichen Angebot positionieren.
Was 1291 als Schutzbündnis begann, wirkt heute als Standortpolitik.
In diesem Sinne wünsche ich einen frohen 1. August.
Zum BAK Taxation Index:
Der BTI wird seit 2003 in enger Zusammenarbeit mit dem ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW Mannheim) ermittelt. Mehr Informationen unter www.baktaxation.com
